Informationen zur Überkorrektur finden Sie unter:
Definition
Wenn Sie eine Überkorrektur in Auftrag geben, heisst das für unsere Techniker, dass die Zähne weiter in dieselbe Richtung wie ursprünglich geplant bewegt werden sollen, aber mit einem etwas stärkeren Kraftansatz.
Gewöhnlich versuchen wir dann, für die Überkorrektur zwei zusätzliche Schritte hinzuzufügen, wobei das Ausmass der Bewegung variiert. Eine Standardisierung ist aufgrund der verschiedenen Wurzelmorphologien und Knochenniveaus, des Knochenumbaus sowie der individuellen Physiologie schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Allerdings kann der Arzt eine Überkorrektur in vielen kleinen Schritten planen und sorgfältig überwachen, um die Überkorrektur an dem Punkt zu beenden, an dem das gewünschte Ergebnis erreicht ist.
Überkorrekturen können aus den folgenden Gründen erforderlich sein:
- Zum Schliessen dünner Luftspalte zwischen dem Aligner und den kritischen Zahnoberflächen, um die gewünschte Zahnbewegung zu erreichen.
- Für einen zusätzlichen Kraftangriff, um spezifische Zahnbewegungen zu erreichen.
- Um einem Rezidiv entgegenzuwirken.
Indikationen
Eine Überkorrektur ist mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit für die folgenden Zahnbewegungen erforderlich:
- Rotation (insbesondere einwurzelige Zähne, deren Wurzeln einen runden Querschnitt haben)
- Labial-linguale Ausrichtung (insbesondere von Schneidezähnen)
- Expansion
- Extrusion (weil das Parodontalligament dazu neigt, den Zahn zurück in die Alveole zu ziehen)
Überkorrekturen und das Setzen von Druck-/Aktivierungspunkten:
Wenn im Behandlungsplan eine Überkorrektur eingeplant ist, müssen an den Alignern häufig weniger oder gar keine Druck-/Aktivierungspunkte gesetzt werden.
In Bezug auf Überkorrekturen und das Setzen von Druck-/Aktivierungspunkten werden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Einige Behandler ziehen es vor, möglichst viel mit Überkorrekturen zu arbeiten und nur für schwierige Zahnbewegungen Druck-/Aktivierungspunkte zu setzen. Andere Behandler wiederum planen keine Überkorrekturen ein und setzen die Druck-/Aktivierungspunkte nach Bedarf.
So wird's gemacht ...
Wenn Sie wissen, dass Sie in jedem Fall Überkorrekturen benötigen, können Sie diese in dem Moment beauftragen, in dem Sie Ihren Fall anlegen und einreichen. Denken Sie aber daran, diese Zähne engmaschig zu überwachen, damit sie sich nicht zu weit bewegen.
In welchem Ausmass können Überkorrekturen eingeplant werden?
- Für Rotationsbewegungen – ca. 2 bis 3°
- Für labial-linguale Bewegungen – ca. 0,6 mm
- Für Expansionsbewegungen – 1 bis 2 mm
- Für Extrusionsbewegungen – 0,6 mm
Es empfiehlt sich, Überkorrekturen vorwegzunehmen und von Anfang an einzuplanen, um die zusätzlich benötigten Aligner einzukalkulieren und dem Patienten genauere Angaben zur Behandlungsdauer und zur Behandlungsprognose machen zu können.
Selbst wenn ein Patient seine Aligner regelmässig trägt, sind gegen Ende der Behandlung häufig Überkorrekturen erforderlich, um optimale Behandlungsergebnisse zu erreichen. Der finale Aligner sollte dem Modell im Behandlungsplan entsprechen. Aber: Dieser finale Aligner bewegt die Zähne nicht immer tatsächlich in die dem Modell entsprechende Position. In manchen Fällen ist ein zusätzlicher Kraftangriff erforderlich. Dabei werden die Zähne mithilfe von Alignern, die auf Überkorrektur ausgelegt sind, weiter bewegt als von Ihnen tatsächlich gewünscht. Um gegen Ende der Behandlung eine Überkorrektur in Auftrag zu geben, fordern Sie einfach eine Fallrevision an und geben Sie an, dass Sie eine Überkorrektur wünschen.
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